Beiträge von Heribert Hofbauer

13 Beiträge insgesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

werte Regierungsmitglieder.


Nach Durchsicht unserer hiesigen Gesetzeslage stand ich vor folgenden Fragen, auf die ich leider keine Antwort finden konnte.

Ich hoffe, Sie können mir in dieser Sache Auskunft erteilen.



Artikel 7 des Grundgesetzes definiert folgendes:


Alle Bürger haben das Recht, sich mit Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.


Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht auf Grund eines Gesetzes oder einer Regierungsanordnung beschränkt werden.

Daher lauten meine Fragen:



  • Wieviele Stunden vor Beginn muss eine öffentliche Versammlung für ebenjene angezeigt werden?
  • Ab wievielen Personen gilt eine Versammlung als anzeigungspflichtige Versammlung?
  • Welche Strafen kommen für den Veranstalter zum Tragen, sollte er ebendiese nicht anzeigen?
  • An welches zuständige Amt kann man diese Anmeldungen einreichen?



In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Heribert Hofbauer

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Ich find die 70 innerorts ganz in Ordnung. Natürlich ist es auch nervig, aber wenn du übers Tempolimit gehst - was bei der niedrigen Geschwindigkeit oft passiert - , gibt das der Polizei auch Anknüpfungspunkte fürs RP, was ich gut finde.

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Wien

Gestern mir auch wieder passiert. Ich am Motorrad, Supersportler hat mich von hinten mit 250 km/h niedergemäht (innerorts, nähe Fahrschule), gelacht und abgerauscht. Sowas raubt den Spaß am RP. Leider ist mir zu dem Zeitpunkt OBS abgeschmiert.

Und selbst wenn, ich glaub das Kennzeichen hab ich sowieso nicht im Blick gehabt. Mühsam =/


Aber ja, gefühlt jeder zweite Wagen ist ein Supersportwagen oder dergleichen.

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Ich möchte keinen eigenen Thread dazu erstellen, deswegen würd ich noch folgenden Punkt hinzufügen:


  • Onlinebanking (Kontostand ansehen und Überweisungen tätigen)

Zu den anderen Vorschlägen auch von mir volle Zustimmung :-)

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