Beiträge von John Peterson

36 Beiträge insgesamt

Die Idee, dass die Überweisung etwas länger dauert, ist gar nicht mal so schlecht. Man könnte dann sogar eine Art Geldwäscheprüfung durch das FIB einführen, sodass Zahlungen wie "Hier die 2 Mille für die drei Tonnen Meth und die beiden Nuklearraketen" eingefroren werden könnten.

2 Likes

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie einige bereits wissen, bin ich gegenwärtig Anwalt, arbeite in der Kanzlei Lembart & Peterson und bin spezialisiert auf Staats- und Strafrecht.


Im Falle einer positiven Bescheidung meiner Bewerbung als Polizeibeamter wird diese anwaltliche Tätigkeit zur Vermeidung von Interessenskonflikten selbstverständlich ruhend gestellt. Ich bin am 7. März 1962 ursprünglich in East Orange, New Jersey geboren, habe an der Caldwell University Rechtswissenschaften studiert und betrieb bis vor acht Jahren eine Ein-Mann-Kanzlei in Clifton, New Jersey, die sich hautpsächlich mit zivil- und familienrechtlichen Streitigkeiten befasst hat, bis es mich auf die Insel verschlagen hat.


Wie mir in letzter Zeit auffiel, gibt es ein gewisses Machtverhältnis auf der Insel, das momentan eher in Richtung Kriminalität zu gehen scheint. Der Beruf als Anwalt ergibt vor diesem Hintergrund zurzeit weniger Sinn, zumal auch wir Anwälte durch Kriminalität unmittelbar gefährdet und potentielle Ziele sind. Nachdem ich meinen Horizont ganz allgemein erweitern und auch der gestrige Ride Along mit Mr. Harrow aufgezeigt hat, dass der Beruf als LSPD-Beamter durchaus Spaß machen kann, habe ich mich schlussendlich dazu entschieden, mich dafür zu bewerben um neue Erfahrungen zu sammeln und insbesondere, einer sinnvolle(re)n Tätigkeit nachzugehen.


Ich bewerbe mich daher hiermit als Polizeibeamter und hoffe, dass mein Antrag positiv beschieden wird.


Anforderungsprofil


Mindestalter: Erreicht ✔

Level: 8

Lizenzen: Siehe unten

Fraktion: Kein Mitglied einer Fraktion

Aktivität: Wochenende

Forum: Aktiv

Blacklist: Nein


Weitere Informationen


Telefon: 31365






Mit freundlichen Grüßen

John Peterson

4 Likes

Verlasst ihr die Insel ganz oder tretet ihr nur vom LSMC zurück?

3 Likes
Verpasste Anrufe18.08.2017, 15:25

Eine Liste verpasster Anrufe wäre bestimmt möglich; eine Sprachnachricht hinterlassen wäre recht kompliziert. Es müsste dann ja mehr oder weniger einen Sprachnachrichtenbot im TS geben der dann die Nachricht auch noch beim richtigen Spieler abspielt unter Berücksichtung dass möglicherweise mehrere Spieler gleichzeitig ihre Nachrichten abhören möchten.

2 Likes
aFreshMango schrieb:

und man kanns ja auch nur für medics einführen und die abfrage nur im ohnmächtigen Zusatnd abrufbar machen

Völlig korrekt.

1 Like

Anwalt anrufen, dafür sind die doch da.

Eine andere Idee wäre, ich weiß aber nicht, ob das technisch möglich ist, dass die IDs farblich deutlich gekennzeichnet werden – oder mit einem Schriftzug –, wenn sie in einem bestimmten Radius (10 Meter) sind und nur dann dürften sie verwendet werden.

1 Like

Ordnungsmittel gibt es auch in der Realität, das ist keine spieleigene Erfindung. Nennt sich auch Beugehaft und ist selbst im Zivilrecht möglich, beispielsweise wenn man jemanden wegen Beleidigung aus §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, 823 BGB i. V. m. § 185 StGB in Anspruch nimmt und gerichtliche Ordnungsmittel beantragt. So auch wie im Strafrecht:


§ 70 Abs. 1 StPO

Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.

Auffallend ist halt, dass die Kopfschmerzen fast zeitgleich auftreten, wenn sich die Spieler gemeinsam verbunden haben. Es dürfte also kein klassischer Speicherzugriffsfehler sein, der zufällig auftritt (zwischen einer Minute und zehn Stunden), sondern mit einer Regelmäßigkeit, die auf irgendetwas hindeutet. Auch dass der Fehler bisher nicht behoben wurde, macht die These von egalisiert plausibler, dass das Spiel selbst (nicht GT-MP und GVMP sowieso nicht) damit etwas zu tun hat. Aber das führt hier wohl zu weit :P

egalisiert, das ist sehr interessant, was Du schreibst. Hast Du hierzu evt. einen weiterführenden Link?

Es gibt eine Entwicklungsumgebung, die Arbeiten werden also nicht am Live-System ausgeführt : ) Kein Grund, etwas vorübergehend abzuschalten.

2 Likes

[X] -> Visitenkarte geben


Nummer und Name würden dann z. B. unter [U] -> Visitenkarten gespeichert : )

6 Likes

Es zu kappen, das wäre meiner Ansicht nach zu mathematisch. Zwar werden die Strafen addiert und keine Gesamtfreiheitsstrafen gebildet, aber eine Art Höchststrafe sollte es denke ich schon geben.

Ich denke eine Strafvorschrift mit der Rechtsfolge Beugehaft wäre von der Umsetzung her das einfachste Mittel, sprich, man sperrt den Beschuldigten einfach so lange in die Zelle/alternativ ins Gefängnis, bis er sich mit seinen Personalien und Lizenzen ausweist.

2 Likes

Abseits der Eingangsfrage bin ich auch dafür, die Gefängniszeiten deutlich anzuheben – am besten auf bis zu 89 WP. Andernfalls fällt die Hemmschwelle, bei einer schwereren Straftat noch weitere Straftaten zu begehen (Beleidigung, Bedrohung), sodass sich die Leute wie sonst was benehmen. Auch der Anwaltsberuf ergäbe dann mehr Sinn, weil es einfach einen größeren Verhandlungsspielraum gibt.

4 Likes

Sehr geehrte Damen und Herren,


das Strafgesetzbuch des aktuellen Strafkatalogs mit Fassung vom 1. August 2017 enthält folgende Strafnormen:


§2 Abs. 1 StGB

Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz


§2 Abs. 2 StGB

Mit gezogener Waffe durch die Öffentlichkeit laufen


§2 Abs. 3 StGB

Besitz einer illegalen Waffe


Legale Waffen sind:

Baseballschläger, Messer, Pistol, Combatpistol, Pistol50, SNSPistol, HeavyPistol, VintagePistol, Fackel, Fallschirm


Hieraus ergeben sich ein paar Fragen:


1) Was soll mit dem Waffenschein erzielt werden? Lediglich das Legalisieren des Führens von Pistolen – oder ist er auch nötig, wenn man einen Baseballschläger, eine Fackel oder einen Fallschirm erwerben möchte?


2) Ist es nach § 2 Abs. 2 StGB strafbar, mit einer Fackel, einem Baseballschläger oder mit einem Fallschirm durch die Gegend zu laufen – oder bezieht sich der Paragraph nur auf Pistolen?


3) Taschenlampen und Golfschläger sind wie ein Baseballschläger, eine Fackel oder ein Messer ein ausrüstbarer Gegenstand, mit dem geschlagen werden kann. Er taucht jedoch nicht unter den legalen Waffen unter § 2 Abs. 3 StGB auf, sprich, es handelt sich momentan um eine illegale Waffe. Das müsste abgeändert werden.


Ggf. wäre hier eine Änderung nötig, damit zwischen dem illegalen Herumlaufen mit Schuss- und Stichwaffen und dem Herumlaufen mit Sport-/Freizeitgeräten wie Baseball- oder Golfschlägern, Taschenlampen, Fackeln und Fallschirmen unterschieden werden kann. Sprich: Es sollte eventuell nur illegal sein, mit Schuss- oder Stichwaffen in der Öffentlichkeit herumzulaufen.


Mit freundlichen Grüßen

John Peterson


Kanzlei Lembart & Peterson

4 Likes

Aber freilich : )

Sehr geehrter Herr Muskat,


danke für Ihre Antwort. Natürlich dürfen Sie Fragen stellen und Bedenken äußern, das ist kein Problem!


Zunächst zu den Grauzonen: Die können nicht nur gegen die Polizei verwendet werden, sondern auch gegen den Bürger. Klare Regelungen sind also im Sinne aller, der Bürger und der Polizei, als auch der übergeordneten Prüfungsinstanzen.


Was den Punkt mit den illegalen Waffen angeht: Wenn man dort hinschriebe, man dürfe sich nur mit legalen Waffen verteidigen, könnte man sich gegen einen bewaffneten Eindringling nicht mehr verteidigen, denn man setzte sich der Gefahr aus, wegen Mordes verurteilt zu werden, obwohl man bloß sein eigenes Leben bzw. sein Grundstück geschützt hat. Mit der Faust schlagen ist hier nicht erfolgsversprechend. Der Schutz von Leib und Leben des Besitzers einer illegalen Waffe ist hier höher zu werten, zumal er dafür ohnehin zur Verantwortung gezogen werden wird. Wie gesagt, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Selbst wenn man einen Panzer hätte wäre die Notwehr zulässig, soweit man dadurch keine Dritten gefährdet. Die Illegalität einiger Waffen wird damit nicht ausgehebelt; der Waffenschein selbst berechtigt ja ebenso wenig, die Waffe einfach zu benutzen, sondern das Recht, eine Waffe einzusetzen (nicht zu besitzen), ergibt sich immer aus dem Notwehrrecht.


Was die Sache mit der Leitstelle und dem Hausrecht angeht:


Dieses Hausrecht ist momentan nicht formuliert, Beamte (sowie Zivilisten) dürfen daher jederzeit private Grundstücke betreten und Beamte dürfen dort Leute kontrollieren. Diejenigen, die gerne Röstipommes essen, werden das nicht tun, doch jenen, die es tun, kann man es aktuell nicht verbieten, weil zwar das Betreten von Sperrzonen und das Ignorieren von Platzverweisen, nicht aber Hausfriedensbruch strafbar ist.


Zur Leitstelle ist zu sagen, dass Sie natürlich eine bessere Möglichkeit vorschlagen können, wenn Ihnen etwas einfällt. Aber es sollte irgendeine Regelung geben, damit nicht der Beamte, der mitunter gegen geltendes Recht verstößt, sich selbst eine Erlaubnis ausstellt, indem er einfach einen Verdacht bejaht. Zumindest fehlt bereits jetzt die Erfordernis, dass ein Betreten von Privatgrundstücken nur bei hinreichendem Verdacht zulässig ist.

2 Likes